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Allgemeine Geschäftsbedingungen (01.01.2006)

§1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen jobemotion und ihrem Auftraggeber.

(2) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung haben wir ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

§2 Vertragsgegenstand

(1) Wir sind ein Unternehmen, das unseren Auftraggebern ausschließlich über das Internet einen Service zur Personalbeschaffung zur Verfügung stellt.

(2) Wir bieten unseren Auftraggebern insbesondere folgenden Service an:
      a) die Darstellung von Stellenanzeigen auf unseren Internetseiten,
      b) die Darstellung von Stellenanzeigen nach Ziffer a) kombiniert mit der Nutzung unserer Bewerberdatenbank,
      c) die Nutzung unserer Bewerberdatenbank.

(3) Wir geben unseren Auftraggebern zusätzlich die Möglichkeit weitere Dienste (Bannerwerbeanzeigen, Unternehmensdarstellungen, Logos, Links, etc.) in Anspruch zu nehmen.

§3 Vertragsabschluss

Der Vertrag zwischen uns und dem Auftraggeber kommt zustande, wenn wir den Auftrag schriftlich oder durch E-Mail bestätigen oder der Auftrag von uns ausgeführt wird.

§4 Pflichten der jobemotion

(1) Wir sind gegenüber unseren Auftraggebern verpflichtet, während der Vertragslaufzeit die Möglichkeit zu eröffnen, die vertraglich bestimmte Anzahl von Stellenanzeigen auf unseren Internetseiten darzustellen oder, soweit beauftragt, Inhalte unserer Auftraggeber selbst auf unseren Internetseiten darzustellen.

(2) Wir sind verpflichtet, dem zur selbständigen Erstellung von Stellenanzeigen berechtigten Auftraggeber dem Zugang zu gewähren. Der Auftraggeber kann damit im Rahmen der Möglichkeit der ihm zur Verfügung gestellten Software seine Stellenanzeige selbst erstellen.

(3) Stellen wir Inhalte unserer Auftraggeber selbst auf unseren Internetseiten dar, so sind wir auf schriftliche Anforderung bereit, Änderungen an der durch uns dargestellten Stellenanzeige des Auftraggebers während des Darstellungszeitraums vorzunehmen, sofern dies sowohl technisch als auch inhaltlichmöglich und zumutbar ist. Ausgeschlossen sind alle Veränderungen, welche die Identität der Anzeige betreffen, so dass im Falle der Änderung nicht mehr die ursprüngliche, sondern eine neue Stelle ausgeschrieben würde.

§5 Gewährleistung

(1) Wir gewährleisten eine dem jeweils üblichen technischen Standard entsprechende, bestmögliche Wiedergabe der Stellenanzeige. Dem Auftraggeber ist jedoch bekannt, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, ein von Fehlern vollkommen freies Programm zu erstellen.

(2) Ein Fehler in der Darstellung der Stellenanzeige liegt insbesondere nicht vor, wenn er hervorgerufen wird

- durch die Verwendung einer nicht geeigneten Darstellungssoft- und/oder -hardware (z.B. Browser) oder
- durch Störung der Kommunikationsnetze anderer Betreiber oder
- durch Rechnerausfall bei einem Internet-Service-Provider oder einem Online-Dienst oder
- durch einen Ausfall des Ad-Servers, der nicht länger als 24 Stunden (fortlaufend oder addiert) innerhalb von 30 Tagen nach Beginn der vertraglich vereinbarten Schaltung andauert.

(3) Wird in den in Abs. 2 bezeichneten und von uns zu vertretenden Fällen die Stellenanzeige um einen Zeitraum von mehr als 24 Stunden nicht dargestellt, hat der Auftraggeber einen Anspruch auf Verlängerung der Schaltung seiner Anzeige um die Dauer des Ausfalls. Einen mangelhafte Wiedergabe liegt insbesondere dann nicht vor, wenn die Darstellung der Stellenanzeige nur unerhebliche Fehler aufweist.

(4) Bei von uns zu vertretender mangelhafter Wiedergabe der Stellenanzeige hat der Auftraggeber Anspruch auf eine einwandreie Ersatzanzeige, jedoch nur in dem Umfang, in dem der Zweck der Stellenanzeige beeinträchtigt wurde.

(5) Wir stellen dem Auftraggeber lediglich die Möglichkeit zum Zugriff auf die Bewerberdatenbank zur Verfügung. Wir übernehmen keine Gewähr für die Richtigkeit der in der Bewerberdatenbank von den Stellensuchenden angegebenen Daten. Insbesondere auch nicht dafür, dass ein Kontakt mit den Stellensuchenden zustande kommt.

(6) Wir gewährleisten nur eine dem jeweils üblichen technischen Standard entsprechende, bestmögliche Verfügbarkeit der Daten in der Bewerberdatenbank. Dem Auftraggeber ist bekannt, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, ein von Fehlern vollkommen freies Programm zu erstellen und es möglich ist, dass die gewünschten Daten nicht immer verfügbar sind.

(7) §6 Absätze 1 und 2 gelten entsprechend für die Leistungen nach §2 Abs. 3 dieser AGB.

$6 Pflichten des Auftraggebers

(1) Der Auftraggeber versichert die Richtigkeit seiner in den Stellenanzeigen gemachten Angaben. Er verpflichtet sich, mit den Inhalten der Anzeige nicht gegen gesetzliche oder behördliche Verbote oder gegen die guten Sitten zu verstoßen.

(2) Erstellt der Auftraggeber seine Stellenanzeige nicht selbst, ist er verantwortlich für die vollständige Anlieferung einwandfreier, geeigneter Anzeigenmittel. Dies hat bis spätestens drei Werktage vor einem im Sinne von Abs. 1 vereinbarten Schaltungsbeginn zu erfolgen. Verzögerungen, die infolge des Inhalts des durch den Auftraggeber zur Darstellung gestellten Anzeigentextes entstehen, seien sie inhaltlich oder technisch bedingt, sind nicht von uns zu vertreten.

§7 Rechte der jobemotion

(1) Wir haben das Recht, Stellenanzeigen oder sonstige Anzeigen wegen ihres Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form nicht zu veröffentlichen oder von unseren Internetseiten zu entfernen. Dies gilt insbesondere, wenn der Inhalt der Anzeige gegen gesetzliche oder behördliche Verbote oder gegen die guten Sitten verstoßtbzw. die Darstellung für uns aus sonstigen Gründen unzumutbar ist.

(2) Wir sind auch berechtigt, Stellenanzeigen und sonstige Anzeigen, deren Inhalte gegen gesetzliche oder behördliche Verbote oder gegen die guten Sitten verstoßen, ohne vorherige Abmahnung des Auftraggebers aus unseren Internetseiten zu entfernen. Der Auftraggeber wird von einer solchen Maßnahme unterrichtet. Ein Erstattungsanspruch des Auftraggebers wird hierdurch nicht begründet.

§8 Vergütung, Fälligkeit

(1) Der Auftraggeber zahlt an uns vorbehaltlich einer anderen schriftlichen Absprache die für die jeweilige Leistung nach §2 Abs. 2 Ziffer a) - c) und Abs. 3 AGB eine Vergütung, die sich aus der jeweils im Zeitpunkt des Abschlusses des Vertrages geltenden Preisliste ergibt.

(2) Die Rechnung wird von uns nach Auftragserteilung erstellt und dem Auftraggeber übermittelt. Die Rechnung ist ohne Abzüge zahlbar innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum.

§9 Beendigung des Vertrages

(1) Der Vertrag endet mit Ablauf der nach dem Auftrag bestimmten Laufzeit.

(2) Wir sind zur außerordentlichen Kündigung berechitgt, wenn der Auftraggeber seine Vertragspflichten erheblich verletzt.

§10 Verantwortlichkeit für die Inhalte der Anzeigen

(1) Für den Inhalt, insbesondere dessen Richtigkeit und rechtliche Zuverlässigkeit, der auf unseren Internetseiten durch den Auftraggeber dargestellten Anzeigen sowie der zur Schaltung der Anzeigen zur Verfügung gestellten Text- und Bildunterlagen trägt allein der Auftraggeber die Verantwortung.

(2) Wir sind nicht verpflichtet, die Anzeige auf die Beeinträchtigung der Rechte Dritter hin zu überprüfen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, uns von Ansprüchen Dritter freizustellen, die in irgendeiner Weise aus der Ausführung des Anzeigenauftrages gegen uns erwachsen.

(3) Der Auftraggeber ist verpflichtet, jeden Schaden zu ersetzen, welcher uns in irgendeiner Weise aus der Ausführung des Anzeigenauftrages entstanden ist und/oder entstehen wird.

§11 Markenrechte

(1) Sofern im Rahmen der Veröffentlichung der Anzeige geschützte Markenrechte benutzt werden, wird uns hiermit die Genehmigung zu deren Nutzung erteilt. Der Auftraggeber sichert zu, dass er zur Erstellung der Genehmigung berechtigt ist.
(2) Der Auftraggeber sichert zu, dass er alle erforderlichen Nachforschungen durchgeführt hat, um festzustellen, dass Verletzungen der Markenrechte dritter Personen durch den Anzeigeninhalt nicht entstehen können.

(3) Der Auftraggeber ist verpflichtet, uns von Ansprüchen Dritter freizustellen, die infolge einer markenrechtlichen Verletzung aus der Ausführung des Anzeigenauftrages gegen uns erwachsen.

§12 Urheberrechte

(1) Wir erwerben an allen von uns, sei es durch Mitarbeiter oder beauftragte Dritte, erstellten und/oder veröffentlichten Stellenanzeigen die alleinigen Urheberrechte und/oder anderen Leistungsschutzrechte.

(2) Mit der Zahlung des Entgeltes durch den Auftraggeber ist keine Abtretung von Urheberrechten und/oder anderen Leistungsschutzrechten an den Auftraggeber oder der für ihn tätigen Agentur verbunden, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.

(3) Sofern die von uns dargestellte Stellenanzeige durch den Auftraggeber selbst bzw. einer für diesen tätigen Agentur erstellt wurde, räumt uns der Auftraggeber hiermit das ausschließliche Nutzungsrecht ein, die Stellenanzeige in bezug auf die Nutzungsarten zu nutzen, die im Zusammenhang mit der Veröffentlichung der Stellenanzeige stehen. Wir sind hierdurch insbesondere auch berechtigt, rechtswidrige Eingriffe in das Urheberrecht durch Dritte im eigenen Namen abzuwehren bzw. hieraus resultierende Schadenseratzansprüche geltend zu machen.

§13 Beginn der Darstellung

(1) Der Beginn der Darstellung der Stellenanzeige und der sonstigen Anzeigen, sowie die Berechtigung auf den Zugriff der Bewerberdatenbank erfolgt zu dem mit dem Auftraggeber vereinbarten Zeitpunkt.

(2) Ist kein Zeitpunkt in dieser Weise vereinbart worden, so erfolgt die Darstellung baldmöglichst nach Abschluss des Vertrages.

§14 Nutzung der Bewerberdatenbank

(1) Der Zugriff auf die Bewerberdatenbank wird dem Auftraggeber durch Erteilung eines Zugangscodes ermöglicht, über den er Zugang zu den entsprechenden Internetseiten erhält. Der Auftraggeber verpflichtet sich, den Zugangscode geheim zu halten und insbesondere nicht an Dritte weiterzugeben.

(2) Der Zugriff auf die Bewerberdatenbank ist für jeden erteilten Zugangscode jeweils nur einer natürlichen Person, die von dem Auftraggeber zu benennen ist, erlaubt.

(3) Der Zugriff auf unsere Bewerberdatenbank für Stellensuchende durch Unternehmen, die mit uns im Wettbewerb stehen, ist generell, insbesondere soweit der Zugriff zum Zweck der Kundenabwerbung erfolgt, unzulässig und berechtigt uns, auch ohne vorherige Abmahnung Unterlassungsansprüche gerichtlich geltend zu machen.

§15 Haftung

Jeglicher Schadenseratz ist ausgeschlossen, soweit nicht nach zwingend gesetzlichen Bestimmungen eine Haftung besteht. Die Haftung ist auf den vertragstypischen Schaden (= Preis der Stellenanzeige) beschränkt. Für sonstige wie immer geartete Folgenschäden, insbesondere für Gewinentgang, für Schäden aufgrund von Ansprüchen Dritter, etc., besteht keinerlei Schadensersatzpflicht.

§16 Aufbewahrung von Vorlagen - Archivierung von Anzeigen

(1) Von dem Auftraggeber zur Verfügung gestellte Vorlagen für die Anzeigenerstellung sind von uns nur auf besondere schriftliche Anforderung des Auftraggebers an diesen zurückzusetzen. Die Pflicht zur Aufbewahrung endet drei Monate nach Beendigung des Anzeigenvertrages.

(2) Wir sind nicht verpflichtet, nach Beendigung des Anzeigenvertrages die geschaltete Anzeige aufzubewahren.

§17 Geheimhaltung

(1) Die Vertragsparteien verpflichten sich, alle Informationen und Daten, die sie vom Vertragspartner im Zusammenhang mit der Durchführung dieses Vertrages erhalten, vertraulich zu behandeln und Dritten nicht zugänglich zu machen. Die Verpflichtung erstreckt sich über die Beendigung des Vertrages hinaus.

(2) Absatz 1 gilt nicht für diejenigen Informationen und Daten, die allgemein der Öffentlichkeit zugänglich sind.

§18 Datenschutz

Der Auftraggeber wird hiermit gemäß §33 Abs. 1 Bundesdatenschutzgesetz davon unterrichtet, dass wir seine personenbezogenen Daten in maschinenlesbarer Form speichern und für Vertragszwecke maschinell verarbeiten. jobemotion bemüht sich, die bei uns gespeicherten Kundendaten bestmöglich zu schützen. jobemotion übernimmt jedoch keine Haftung dafür, daß Dritte rechtswidrig Zugriff auf diese Daten erhalten und sie in welcher Art und Weise immer verwenden. Insbesondere haftet jobemotion nicht für Schäden, die aus einer derartigen rechtswidrigen Handlung Dritter resultieren. Der Auftraggeber stimmt gemäß §101 TKG der laufenden Zusendung von elektronischer Post als Massensendung und/oder zu Werbezwecken zu.

$19 Schlußbestimmungen

(1) Erfüllungsort sämtlicher Leistungen, insbesondere auch Zahlungen, aus dem Vertrag ist Wien, Österreich.

(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich unmittelbar oder mittelbar aus dem Vertrag und dessen Beendigung sowie aus Leistungen ergebenden Streitigkeiten ist das sachlich zuständige Gericht in Wien/Österreich. jobemotion ist jedoch berechtigt, auch ein anderes für den Auftraggeber zuständiges Gericht anzurufen.

(3) Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform; dies gilt auch für die Aufhebung dieser Regelung.

(4) Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen Gewährleistungs-, Schadensersatz- oder sonstigen wie immer gearteten Gegenansprüchen und -forderungen zurückzuhalten oder aufzurechnen. Dies gilt für Konsumenten nicht, soweit deren Gegenansprüche bzw. -forderungen im rechtlichen Zusammenhang mit ihrer Verbindlichkeit gemäß diesem Vertrag stehen, gerichtlich festgestellt oder von jobemotion anerkannt worden sind.
(5) Der Vertrag sowie alle Rechtsbeziehungen aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag unterliegen ausschließlich österreichischem Recht.

(6) Bei Unwirksamkeit einer der vorangehenden Bestimmungen bleibt die Wirksamkeit der übrigen unberührt. Der Auftraggeber verpflichtet sich für diesen Fall einer Regelung zuzustimmen, die der unwirksamen Klausel wirtschaftlich und ihrer Intention nach am nächsten kommt.



 

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